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Montage & Handwerk N-ERGY GmbH

Innungsfachbetrieb des Elektrohandwerks

Änderungen ab dem 01.01.2023

Änderungen ab dem 01.01.2023

Gut zu wissen: Das ändert sich für PV-Anlagen ab dem 01.01.2023:

Der Verkauf, die Lieferung und die Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp und ihre
wesentlichen Bestandteile werden ab dem 01.01.2023 mit 0% Umsatzsteuer
besteuert. Zeitgleich entfällt für Betreiber von neuen als auch bereits bestehenden Solaranlagen dieser Größenordnung die Einkommenssteuer auf Einkünfte und Entnahmen aus der Erzeugung. der Weitergabe oder dem privaten Eigenverbrauch des erzeugten Stroms.

Um das öffentliche Stromnetz vor Überlastung zu schützen, war die Einspeisung von Strom zudem bisher durch zwei Regularien gesetzlich geregelt. Betreiber von Solaranlagen unter 25 kWp mussten sich zwischen der Wirkleistungsbegrenzung (70-Prozent-Regelung) und dem Einspeisemanagement entscheiden. Dies entfällt nun für neue Anlagen. Konkret bedeutet das, dass Sie durch die Aufhebung Ihren erzeugten Solarstrom ohne Begrenzung ins Netz einspeisen können.

Das Einspeisemanagement für größere Solaranlagen bleibt dahingehend weiterhin bestehen.